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Hitler und Stalin4.08.2011

Hitler und Stalin. ( Peter Presinger )

Es wird manchmal der Versuch gemacht, die Diktatoren Hitler und Stalin
bewertend zu vergleichen und in einer Art „Skala des Negativen“
einzustufen.
In Russland hört man vereinzelt sogar, Stalin sei der „bösere“
gewesen, denn er habe das eigene Volk dezimiert ( was immer auch damit
gemeint ist ).

Der ehemalige Kolumnist der österreichischen
„Kronenzeitung“ Nimmerrichter meinte am 7. Juli 2011 in seinem
„Monatsbrief“ sinngemäß, Hitler und Stalin stünden – gemessen an ihren
Verbrechen – etwa auf der gleichen Stufe, bzw. habe Stalin weit mehr
Tote zu verantworten als Hitler, der ja auch deutlich kürzer an der
Macht gewesen sei als Stalin. Selten aber doch hört man
bedauerlicherweise Ähnliches manchmal auch von anderen
österreichischen Landsleuten.

Dem ist aus meiner Sicht deutlich zu widersprechen.

Stalins Verbrechen sollen keineswegs verharmlost werden, und es wäre
nur absolut gerecht, beide Diktatoren auf ewige Zeiten in der Hölle
schmoren zu lassen.
Beide haben sich skrupellos aller Personen und Gruppen entledigt, die nicht systemkonform schienen oder von denen sie
meinten, sie könnten ihre Rivalen im Spiel um die Macht sein oder
werden.
Beide haben unzählige Menschen deportiert; Stalin, um sie zu
entwurzeln und um sie als seiner Meinung nach potentiell gefährliche
Gruppen auszuschalten oder ihre Arbeitskraft in Lagern auszubeuten, aber nicht in erster Linie mit dem definierten Hauptziel, sie physisch als Gruppe völlig zu vernichten. Es soll aber keineswegs verschwiegen sondern betont werden, daß im Zuge von Stalins Deportationsmaßnahmen durch Hunger, Kälte, fehlende
Infrastruktur und mangelhafte medizinische Betreuung oder durch
Schlamperei und Unterschlagungen Hunderttausende oder Millionen Menschen
zu Tode kamen.

Deportation bei Hitler und seinen Helfern bedeutete hingegen stets den
eindeutig geplanten und industriell vollzogenen Massenmord, auch an
Frauen und Kindern.


Hitlers berüchtigtem „Kommissarbefehl“, politische Kommissare der
Roten Armee sofort nach deren Gefangennahme zu erschießen, und der
Weisung Ia 1601/41 vom 23. September 1941, daß Leningrad dem Erdboden
gleichzumachen und die Bevölkerung durch Erfrieren und Verhungern zu
beseitigen sei, steht auf sowjetischer Seite nichts auch nur annähernd
Vergleichbares gegenüber.
( siehe u.a. etwa.: Sönke Neitzel: „Abgehört“, Paavo Rintala:
„Leningrader Schicksalssymphonie“ und Anna Reid: „Blokada“.)

Daß es beim Einmarsch der Roten Armee in Österreich zwar kaum durch
die kämpfenden Truppeneinheiten wohl aber durch die nachfolgenden
Einheiten zu teils schweren Übergriffen kam, ist hierzulande bekannt.
Weniger bekannt dürfte sein, daß die sowjetischen Kommandostellen
vielfach mit drakonischen Strafen bis hin zur Todesstrafe gegen eigene
Armeeangehörige vorgingen, die solcher Verbrechen überführt worden
waren. Es gab eindeutige Befehle der sowjetischen Führung, welche
Gewalttaten gegen Zivilisten strikt untersagten.

Angehörigen der Deutschen Wehrmacht waren Gewalttaten gegen Zivilisten
zwar ebenfalls prinzipiell untersagt. Hitlers Gerichtsbarkeitserlaß
für Russland entzog jedoch den Kriegsgerichten die Fälle von
Verbrechen deutscher Wehrmachtsangehöriger gegen sowjetische
Zivilisten und übertrug diese an die deutsche Truppenführung. Der
Strafverfolgungszwang wurde aufgehoben. In der Praxis wurden daher
von Deutschen verübte Verbrechen gegen Sowjetbürger kaum, allenfalls
im Interesse der „Disziplin“ in der Wehrmacht eher symbolisch,
disziplinarisch oder überhaupt nicht geahndet, da nach den von Hitler
vorgegebenen Richtlinien in dem von ihm erklärten und praktizierten
Vernichtungskrieg gegen Sowjetrussland die Bevölkerung der UdSSR als
minderwertiges und daher keineswegs schützensweres Menschenmaterial
betrachtet wurde. Jeder deutsche Offizier war berechtigt,
Erschießungen von Sowjetbürgern auch bei nur unbewiesener
Verdachtslage, also weitgehend willkürlich, jederzeit anzuordnen oder
durchzuführen.

Während Stalin in verschiedenen Analysen und Bewertungen von
Historikern als Typ eines unbarmherzigen Tyrannen und grausamen Herrschers, vergleichbar Iwan dem Schrecklichen, gezeichnet wird, stellt sich Hitler hingegen als monströser Verbrecher und Massenmörder dar, vergleichbar etwa jenen Serienmördern, die bevorzugt bestimmte Personengruppen ermorden.

Robert Conquest beschreibt z.B. die Deportationen der Wolgadeutschen, Krimtataren und Kaukasier, bei denen es sehr hohe Zahlen an Toten besonders unter Kindern und alten Leuten gab in seinem Buch “Stalins Völkermord”.

Aber auch er sagt, dass sich diese Verbrechen Stalins keinesfalls mit den Schrecken der Nazi – Gaskammern vergleichen lassen

Die unfaßbaren Verbrechen Hitlers und seiner Helfershelfer stehen
jedenfalls weit jenseits aller bekannten Fakten, Normen und
Dimensionen, die in Europa seit dem Mittelalter jemals bekannt oder
denkbar waren.

Sie wären allerdings in diesem Ausmaß nicht möglich gewesen, wenn dem
Diktator nicht ein Heer von willigen Erfüllungsgehilfen und Mittätern
zur Seite gestanden wäre.
Daß auch vereinzelt Angehörige bzw. Teile der Wehrmacht hierbei eine äußerst
unehrenhafte, widerliche und beschämende Rolle gespielt haben, ist
bekannt.

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